[Außenpolitik] Vertrag von Aachen 2019-01-27

Am 22. Januar 2019 in Aachen wurde von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron der Vertrag von Aachen unterzeichnet. Der Vertrag die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration fördern und unterteilt sich in sechs Kapitel.
  1. Europäische Angelegenheiten
  2. Frieden, Sicherheit und Entwicklung
  3. Kultur, Bildung, Forschung und Mobilität
  4. Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  5. Nachhaltige Entwicklung, Klima, Umwelt und wirtschaftliche Angelegenheiten
  6. Organisation
Die im Vertrag beschlossenen Maßnahmen sind nur von geringem Ausmaß und die Vorschläge für eine Reform der Euro-Zone wurden gestrichen. Der Vertrag sieht weder einen Finanzminister, ein eigenes Budget oder ein Parlament für die Euro Zone vor. Das Weitestreichende ist die Absicht beide Volkswirtschaften zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln entwickeln. Damit macht das Konzept einer Kern EU und unterschiedlich schnell entwickelnder Zonen in der EU eine Rückkehr. Nachdem Macron als Retter der EU gestartet ist, muss er sich jetzt mit Kleinigkeiten genügen.
Artikel 20

(1) Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln. Der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat fördert die bilaterale Rechtsharmonisierung, unter anderem im Bereich des Wirtschaftsrechts, und stimmt die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik regelmäßig ab, um so die Konvergenz zwischen beiden Staaten zu befördern und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften zu verbessern.
(2) Beide Staaten richten einen deutsch-französischen „Rat der Wirtschaftsexperten“ ein, der sich aus zehn unabhängigen Fachleuten zusammensetzt und das Ziel verfolgt, ihren Regierungen wirtschaftspolitische Empfehlungen zu unterbreiten. [1,S.13]
Umfangreicher sind dagegen die militaristischen Vereinbarungen im Vertrag. Laut Vertrag wollen beide Länder eine gemeinsamen Außen- und Militärpolitik und mit Blick auf gemeinsame militärische Einsätze eine gemeinsame strategische Kultur entwickeln. Damit taucht das Konzept einer Kern EU und unterschiedlich schnell entwickelnder Zonen in der EU wieder auf. Hier würde jedoch die deutsche Regierung Zugeständnisse an die französische Regierung machen, da erstere bisher auf eine gemeinsame Militarisierung der EU setzte. Grundsätzlich bestätigen die Außen- und Militärpolitischen Ansätze des Vertrages nur die bisherige Militarisierung der EU in der Form von gemeinsamen Rüstungsprojekten und der Intensivierung der militärischen Kooperation wie z.B. der sogenannten Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit PESCO.
Artikel 4

(1) In Anbetracht ihrer Verpflichtungen nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags vom 4. April 1949 und nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union, geändert durch den Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, nähern die beiden Staaten, überzeugt davon, dass ihre Sicherheitsinteressen untrennbar miteinander verbunden sind, ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielsetzungen und Strategien einander zunehmend an und stärken so auch die Systeme kollektiver Sicherheit, denen sie angehören. Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein. Die territoriale Reichweite nach Satz 2 entspricht derjenigen nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union.
(3) Beide Staaten verpflichten sich, die Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften mit Blick auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Einsätze weiter zu verstärken. Sie intensivieren die Erarbeitung gemeinsamer Verteidigungsprogramme und deren Ausweitung auf Partner. Hierdurch beabsichtigen sie, die Wettbewerbsfähigkeit und Konsolidierung der europäischen verteidigungstechnischen und -industriellen Basis zu fördern. Sie unterstützen die engstmögliche Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Beide Staaten werden bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln.
(4) Beide Staaten richten den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat als politisches Steuerungsorgan für diese beiderseitigen Verpflichtungen ein. Dieser Rat wird regelmäßig auf höchster Ebene zusammentreten. [1,S.5]
Gleichzeitig verspricht der Außen- und Militärpolitische Ansatz großen Einfluss für Deutschland. Die französische Regierung verspricht einen stärkeren Austausch zwischen den Sicherheitsratsstäben der beiden Länder durchzuführen und ihre jeweiligen Positionen einander abzustimmen. Außerdem verspricht die französische Regierung sich für einen ständigen Sitz der deutschen Regierung in dem UNO-Gremium einzusetzen.
Artikel 5

Beide Staaten weiten die Zusammenarbeit zwischen ihren Außenministerien, einschließlich ihrer diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen, aus. Sie werden Austausche zwischen ihrem Führungspersonal durchführen. Sie werden Austauschprogramme zwischen ihren Ständigen Vertretungen bei den Vereinten Nationen in New York, insbesondere zwischen den Sicherheitsratsstäben, den Ständigen Vertretungen bei der Nordatlantikvertrags-Organisation und den Ständigen Vertretungen bei der Europäischen Union sowie zwischen den für die Koordinierung der europapolitischen Maßnahmen zuständigen Stellen beider Staaten einrichten. [1,S.6]
Artikel 8

(2) Beide Staaten verpflichten sich zur Fortsetzung ihrer Anstrengungen, zwischenstaatliche Verhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen abzuschließen. Die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist eine Priorität der deutsch-französischen Diplomatie. [1,S.8]
Die deutsch-französische Partnerschaft ist geschwächt. Der Vertrag von Aachen zeigt zum einen wie wenig auf die Lösung der wirtschaftlichen Probleme in der EU noch zu hoffen ist. Zum anderen zeigt der Vertrag von Aachen wie hoch der Stellenwert der Militarisierung in der EU ist. Die abgekündigte Bundeskanzlerin trifft auf den entzauberten Präsidenten. Die Menschen die gegen beide demonstriert haben hatten dagegen nur Buh-Rufe und Pfiffe übrig.



[1] Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2178596/7b304525053dde3440395ecef44548d3/190118-download-aachenervertrag-data.pdf
[2] Merkel und Macron in Aachen: Man kann nicht überhören was das Volk davon hält! 2019-01-22
https://youtu.be/faHjUC32H5g

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