[Innenpolitik] Elektronische Patientenakte - ePA - Handlungsmöglichkeiten

Am 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Der Zweck der elektronische Patientenakte (ePA) ist es als digitaler Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte zu funktionieren. In ihr werden Gesundheitsdaten wie z.B. Arztbriefe, ärztliche Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder und gegebenenfalls selbst eingestellte Dokumente gespeichert. Die Nutzung oder nicht Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) darf offiziell keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben. Es gibt jedoch erhebliche Zweifel an ihr und diesem Versprechen.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist eine elektronische Patientenakte (ePA) ohnehin vorgesehen, für privat Krankenversicherte jedoch nicht. Außerdem sind private Krankenversicherungen nicht verpflichtet ihren Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Privat Krankenversicherte können also unter Umständen eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Gesetzlich Krankenversicherte dagegen können in jedem Fall der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen. [1]

Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet ihre Versicherten rechtzeitig über die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu informieren. Gesetzlich Krankenversicherte sollen so vor und nach Einführung, vollständig und teilweise widersprechen können. Ein teilweiser Widerspruch soll z.B. das Einstellen von Dokumenten in bestimmten Behandlungssituationen, das Speichern von Daten der Krankenkasse oder die Weitergabe von Daten aus der ePA zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken verhindern können. Solche Einschränkungen sollen jederzeit zurück genommen werden können. [1]

Ausgehend davon dass ein Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA) rechtlich einer Kündigung entspricht, muss dies schriftlich und mit handschriftlicher Unterschrift erfolgen. Gemäß dem § 126 BGB verlangt eine Kündigung die Schriftform und eine Unterschrift oder eine notariell beglaubigten Handzeichens. [2]

[Innenpolitik] Elektronische Patientenakte - ePA - Inhalt 2024-11-20
[Innenpolitik] Elektronische Patientenakte - ePA - Hintergrund 2024-11-27
[Innenpolitik] Elektronische Patientenakte - ePA - Bedeutung & Risiken 2024-12-04

Src:
[1] Elektronische Patientenakte (ePA): Digitale Gesundheitsakte für alle kommt 2024-07-01
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-gesundheitsakte-fuer-alle-kommt-57223
[2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 126 Schriftform
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html

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