Am 30. Juni 2017 verabschiedete der Bundestag die Ehe für Alle.
Danach verließ die große Mehrheit von ihnen fluchtartig den Saal und es wurde über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Heiko Maas abgestimmt.
Das Gesetz soll die Rechtsdurchsetzung gegen Hass-Rede in sozialen Netzwerken verbessern.
Bei zuwiderhandeln sieht das NetzDG horrende Geldstrafen vor.
[1]
In Deutschland gilt eigentlich das Recht auf Meinungsfreiheit. Laut dem Grundgesetz findet keine Zensur statt. [2] Es gibt aber auch einen Paragraphen im Strafgesetz gegen die öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Damit wäre das NetzDG nicht mehr notwendig wenn es um strafbare Inhalte gehen würde. Im NetzDG geht es jedoch um den unklaren Begriff Hass-Rede. [3]
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye warnte die Bundesregierung vor der Abstimmung. In einem Brief vom 16. Juni 2017 schreibt er dass der Gesetzentwurf eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit sei. Und dass dieses Gesetz die Privatsphäre sowie die Rechtspflege in diesem Bereich privaten Unternehmen übergibt. [4]
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erstellte ein Gutachten zum NetzDG. Hierin kritisiert er den Entwurf von Heiko Maas scharf und stellte fest dass der Gesetzentwurf gegen die Verfassung sowie gegen das Europarecht verstoße. [5] Bei einer darauffolgenden Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag hatten acht von zehn Experten erhebliche Bedenken und nannten das NetzDG wiederholt verfassungswidrig. Sie sehen im NetzDG eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Der Leiter des Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster Bernd Holznagel erklärte dass Unternehmen dazu neigen auch legale Beiträge zu löschen um Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Christian Mihr sieht im NetzDG die Methoden eines autokratische Staates und sieht durch das NetzdDG die Gefahr des Missbrauchs. [6]
Tatsächlich beschäftigen Betreiber sozialer Netzwerke für die Filterung der Inhalte Personen ohne juristische Ausbildung welche die Aufgaben von Gerichten übernehmen. Dazu kommt die Strafe bei Verstöße von bis zu 5 Mio. Euro. Ein präventives Löschen durch massenhafte Meldungen, auch bei unbedenklichen Inhalten, ist also zu erwarten.
Am 30. Juni 2017 verabschiedete der Bundestag das NetzDG mit 55 Abgeordneten. Das Gesetz soll die Rechtsdurchsetzung gegen Hass-Rede in sozialen Netzwerken verbessern. Tatsächlich ist es eine massive Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit. [1] Laut der Geschäftsordnung ist der Bundestag nur dann beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Die Abstimmung fand jedoch mit nur 55 von 631 Abgeordneten statt. Der Bundestag war also nach diesen Regeln nicht beschlussfähig. Trotzdem wurde ein Gesetz beschlossen, das nach Meinung vieler Rechtsexperten ein wesentliches Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränkt und demnach grundgesetzwidrig ist. [7]
Die Auflösung mangels Beschlussfähigkeit muss jedoch von den Abgeordneten ausgehen. Die Grünen fallen raus weil sie den Saal verlassen haben. CDU/CSU und SPD haben dass Gesetz unterstützt. Gegen dass Gesetz war nur die Linkspartei. Wenn die Beschlussfähigkeit angezweifelt worden wäre, dann hätten alle vorigen Abstimmung wiederholt werden müssen. Ob das NetzDG dann noch durchgekommen wäre ist offen. Die Linkspartei hat sich jedoch entschieden nichts zu machen.
Mittlerweile hat sich der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko bei der von ihm betriebenen Einschränkung der Meinungsfreiheit im Kampf gegen die Opposition auf Justizminister Heiko Maas berufen. Sein Kampf gegen die Opposition hat er mit den Maßnahmen des NetzDGs von Heiko Maas begründet. [8]
[1] Nur ein paar Dutzend stimmten für das Zensurgesetz 2017-07-02:
https://www.berlinjournal.biz/stimmen-fuer-netzwerkdurchsetzungsgesetz//
[2] Grundgesetz Art 5:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html/
[3] Strafgesetzbuch Art 111:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html/
[4] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf/
[5] Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit 2017-06-12:
https://www.bundestag.de/blob/510514/eefb7cf92dee88ec74ce8e796e9bc25c/wd-10-037-17-pdf-data.pdf/
[6] Maas' Facebook-Gesetz muss schrumpfen 2017-06-19:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-facebook-gesetz-muss-schrumpfen-a-1152991.html
[7] http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164
[8] Facebook-Gesetz: Schießt Maas übers Ziel hinaus? 2017-06-20:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Facebook-Gesetz-Schiesst-Maas-uebers-Ziel-hinaus-id41792751.html
In Deutschland gilt eigentlich das Recht auf Meinungsfreiheit. Laut dem Grundgesetz findet keine Zensur statt. [2] Es gibt aber auch einen Paragraphen im Strafgesetz gegen die öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Damit wäre das NetzDG nicht mehr notwendig wenn es um strafbare Inhalte gehen würde. Im NetzDG geht es jedoch um den unklaren Begriff Hass-Rede. [3]
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye warnte die Bundesregierung vor der Abstimmung. In einem Brief vom 16. Juni 2017 schreibt er dass der Gesetzentwurf eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit sei. Und dass dieses Gesetz die Privatsphäre sowie die Rechtspflege in diesem Bereich privaten Unternehmen übergibt. [4]
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erstellte ein Gutachten zum NetzDG. Hierin kritisiert er den Entwurf von Heiko Maas scharf und stellte fest dass der Gesetzentwurf gegen die Verfassung sowie gegen das Europarecht verstoße. [5] Bei einer darauffolgenden Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag hatten acht von zehn Experten erhebliche Bedenken und nannten das NetzDG wiederholt verfassungswidrig. Sie sehen im NetzDG eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Der Leiter des Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster Bernd Holznagel erklärte dass Unternehmen dazu neigen auch legale Beiträge zu löschen um Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Christian Mihr sieht im NetzDG die Methoden eines autokratische Staates und sieht durch das NetzdDG die Gefahr des Missbrauchs. [6]
Tatsächlich beschäftigen Betreiber sozialer Netzwerke für die Filterung der Inhalte Personen ohne juristische Ausbildung welche die Aufgaben von Gerichten übernehmen. Dazu kommt die Strafe bei Verstöße von bis zu 5 Mio. Euro. Ein präventives Löschen durch massenhafte Meldungen, auch bei unbedenklichen Inhalten, ist also zu erwarten.
Am 30. Juni 2017 verabschiedete der Bundestag das NetzDG mit 55 Abgeordneten. Das Gesetz soll die Rechtsdurchsetzung gegen Hass-Rede in sozialen Netzwerken verbessern. Tatsächlich ist es eine massive Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit. [1] Laut der Geschäftsordnung ist der Bundestag nur dann beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Die Abstimmung fand jedoch mit nur 55 von 631 Abgeordneten statt. Der Bundestag war also nach diesen Regeln nicht beschlussfähig. Trotzdem wurde ein Gesetz beschlossen, das nach Meinung vieler Rechtsexperten ein wesentliches Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränkt und demnach grundgesetzwidrig ist. [7]
Die Auflösung mangels Beschlussfähigkeit muss jedoch von den Abgeordneten ausgehen. Die Grünen fallen raus weil sie den Saal verlassen haben. CDU/CSU und SPD haben dass Gesetz unterstützt. Gegen dass Gesetz war nur die Linkspartei. Wenn die Beschlussfähigkeit angezweifelt worden wäre, dann hätten alle vorigen Abstimmung wiederholt werden müssen. Ob das NetzDG dann noch durchgekommen wäre ist offen. Die Linkspartei hat sich jedoch entschieden nichts zu machen.
Mittlerweile hat sich der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko bei der von ihm betriebenen Einschränkung der Meinungsfreiheit im Kampf gegen die Opposition auf Justizminister Heiko Maas berufen. Sein Kampf gegen die Opposition hat er mit den Maßnahmen des NetzDGs von Heiko Maas begründet. [8]
[1] Nur ein paar Dutzend stimmten für das Zensurgesetz 2017-07-02:
https://www.berlinjournal.biz/stimmen-fuer-netzwerkdurchsetzungsgesetz//
[2] Grundgesetz Art 5:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html/
[3] Strafgesetzbuch Art 111:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html/
[4] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf/
[5] Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit 2017-06-12:
https://www.bundestag.de/blob/510514/eefb7cf92dee88ec74ce8e796e9bc25c/wd-10-037-17-pdf-data.pdf/
[6] Maas' Facebook-Gesetz muss schrumpfen 2017-06-19:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-facebook-gesetz-muss-schrumpfen-a-1152991.html
[7] http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164
[8] Facebook-Gesetz: Schießt Maas übers Ziel hinaus? 2017-06-20:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Facebook-Gesetz-Schiesst-Maas-uebers-Ziel-hinaus-id41792751.html
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