[Außenpolitik] UN-Migrationsabkommen - Verbindlichkeit

Am 11. Dezember soll das "`Globalen Abkommen für sichere, geordnete und reguläre Migration"' in Marrakesch (Marokko) unterzeichnet werden. Damit verpflichten sich die Unterzeichner zur Förderung internationaler Arbeitsmigration. Darin geht es nicht um Flucht oder Asyl, hierfür gibt es ein eigenes Abkommen, sondern um Arbeitsmigration. Illegale Migration wird in diesem UN-Migrationsabkommen nie erwähnt und es wird auch nicht dazwischen unterschieden.

Im gesamten Text des UN-Migrationsabkommen kommt das Wort verpflichtend auf jeder Seite und ca. 300 mal vor. Die Frage ist also ob der UN-Migrationsabkommen rechtlich verbindend ist. Der wissenschaftlichem Dienst des deutsche Bundestags hat deshalb ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

Die Bundesregierung strebt ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an. Der Migrationspakt und dessen Inhalte sind laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages politisch verpflichtend. Auf Ziele wird sich festgelegt und es stehen Mittel zur Verfügung um die Implementierung regelmäßig zu überprüfen. Angestrebt wird kein Schutz auf Zeit, sondern eine dauerhafte Ansiedlung von Migranten in Deutschland. Migranten könnten sich auf den Migrationspakt berufen und deren Inhalte einklagen.

Im deutschsprachrigen Raum gibt es mindestens zwei große und eine öffentliche Petitionen zum UN-Migrationsabkommen:

https://migrationspakt-stoppen.info/
https://www.abgeordneten-check.de/kampagnen/globalen-pakt-und-massenmigration-verhindern/startseite/
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.mitzeichnen.html


[1] Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration:
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
[2] Rechtsgutachten zum Migrationspakt:
https://www.bundestag.de/blob/557692/8d3c42d79eba902c13660271ba0a32f4/wd-2-052-18-pdf-data.pdf

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